1. Geltungsbereich
1.1 Die Rechtsgeschäfte mit den Kunden der Agentur REBLZ und Partner sowie wahn&sinnig, Teil von REBLZ und Partner sowie ein Geschäftsbereich der HUP GmbH (im Folgenden: HUP / REBLZ und Partner steht als Bezeichnung für Auftragnehmer, nachfolgend auch „wir“, „Agentur“ oder „uns“ genannt), werden mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt. Gegenstand sind sämtliche Verträge, die zwischen HUP / REBLZ und Partner als Werbe-, Kommunikations-, Marketing-, Event- und Mediaagentur in den Bereichen Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Mediaplanung, Mediabuying, CI, Design, Werbegestaltung, Kooperationsmarketing, Blogger-Relations, Multimediaproduktion, Online- und Dialogmarketing und Werbevermittlung und den Kunden geschlossen werden. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers werden bereits jetzt widersprochen, daher sind diese kein Vertragsinhalt. Sollte es abweichende Bedingungen des Auftraggebers geben, ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
1.2 Diese AGB gelten zwischen Auftraggeber und HUP / REBLZ und Partner als vereinbart, wenn an HUP / REBLZ und Partner mündlich, in Text- oder Schriftform Aufträge vergeben werden. Sonstige Absprachen sind nur in schriftlich festgehaltener und von uns abgezeichneter Form verbindlich.
2. Urheberrechte
2.1 Sämtliche Arbeiten von HUP / REBLZ und Partner (dies gilt ebenso für Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrechtsgesetz gilt auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. HUP / REBLZ und Partner hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. HUP / REBLZ und Partner ist berechtigt, Logos, Namen, Firmenbezeichnungen der Auftraggeber sowie deren von HUP / REBLZ und Partner bearbeitete Projekte in jeglicher Form für eigene Zwecke wie Werbung, Referenzliste etc. zu verwenden. Ist dies vom Auftraggeber nicht gewünscht, ist ein schriftlicher Widerspruch erforderlich. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden die Kunden-/Fremdleisterdaten gespeichert und verarbeitet.
3. Nutzungsrechte
3.1 Der Auftraggeber erhält von wahn&sinnig die für den jeweiligen Verwendungszweck definierten Nutzungsrechte. Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung gehen diese an den Kunden über.
3.2 Änderungen der Leistungen und Werke von HUP / REBLZ und Partner sind nicht zulässig, daher dürfen die Werke vom Auftraggeber oder vom ihm beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Nachahmung jedweder Art sind auch in Teilen des Werkes unzulässig. HUP / REBLZ und Partner und der Auftraggeber einigen sich in Schriftform über eine mögliche Zusage und das entsprechende Zusatzhonorar, wenn eine Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen gewünscht und im Auftrag nicht geregelt sind.
4. Gestaltungsfreiheit
4.1 Sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden, besteht für HUP / REBLZ und Partner im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Reklamationen, die künstlerische Gestaltung betreffend, sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
4.2 Die Mitarbeit, Vorschläge oder Mitwirkung des Auftraggebers (dies gilt auch für seine Mitarbeiter) sind nicht vergütungsrelevant. Ein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken wird ausgeschlossen. Die Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte/nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei HUP / REBLZ und Partner. Werden entsprechende Werbeideen/Entwürfe von HUP / REBLZ und Partner bzw. der von HUP / REBLZ und Partner beauftragten Dritten außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages dennoch genutzt, ist eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.
5. Angebot, Auftrag und Zahlungsbedingungen
5.1 Aufträge sind verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) erteilt oder mündlich erteilt und von uns schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt worden sind. Angebote von HUP / REBLZ und Partner sind unverbindlich und freibleibend, gültig für 14 Tage nach Abgabedatum.
5.2 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, eine anderslautende Vereinbarung ist schriftlich zu fixieren. Auslagen für technische Nebenkosten, sämtliche Fremdkosten oder speziell benötigte Materialien sind vom Auftraggeber zu erstatten. Dies gilt insbesondere für agenturfremde Leistungen von Drittfirmen. So sind jegliche Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multimediaproduktion und Programmierarbeiten jeglicher Art, Shootings, Bildrechte nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden an den Auftraggeber vollumfänglich weiterberechnet. Der Auftraggeber wird über Kosten, die nicht im Erstvertrag geregelt sind, vorab über Kostenvoranschläge schriftlich (auch per E-Mail) informiert. Mit der Umsetzung dieser kostenverursachenden Leistungen oder die Beauftragung von Mediabuchungen/das Stattgeben von Produktions- oder Werbekostenzuschüssen für den Auftraggeber wird HUP / REBLZ und Partner erst beginnen, wenn seitens des Auftraggebers eine schriftliche Freigabe (auch per E-Mail) vorliegt. Treten durch eine verspätete Kostenfreigabe Verzögerungen auf, hat HUP / REBLZ und Partner diese nicht zu vertreten.
5.3 Durch den Auftraggeber abgebrochene Aufträge, die nicht durch uns zu verantworten sind, müssen je nach Projektstand komplett, in Ausnahmefällen bis zum Stand des Abbruchs vergütet werden.
5.4 HUP / REBLZ und Partner behält sich vor, bei Projekten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, Zwischenrechnungen zu stellen. Erstreckt sich die von uns zu erbringende Leistung über den ursprünglich vorgesehenen und vorab im Angebot kalkulierten Rahmen hinaus, muss der Auftraggeber diese zusätzliche Leistung entsprechend vergüten. Sonderleistungen werden zusätzlich berechnet.
5.5 Unsere Preise sind Nettobeträge, nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen zahlbar, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Ein Zahlungsverzug kann mit Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung gestellt werden. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
6. Fremdleistungen
6.1 HUP / REBLZ und Partner behält sich vor, die bei einem weiteren Unternehmen nötigen Fremdleistungen nur als Vermittler in Auftrag zu geben. Somit gelten für den Auftraggeber hierfür in der Regel die AGB des Fremdanbieters. Die Agentur wird somit von sämtlichen Verbindlichkeiten, die sich aus dem Vertragsabschluss des Auftraggebers mit dem Fremdleister, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung, freigestellt.
7. Media-Planung und Media-Durchführung
7.1 HUP / REBLZ und Partner schuldet dem Auftraggeber durch Media-Leistungen jedweder Art keinen bestimmten werblichen Erfolg.
7.2 Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte bei der Media-Schaltung können von uns an den Auftraggeber weitergeben oder zur Abdeckung von Leistungen von HUP / REBLZ und Partner im Rahmen dieses Auftrags genutzt werden. Dies wird jeweils pro Schaltung vorab in Schriftform (auch per E-Mail) geregelt.
7.3 Bei Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, diese dem Auftraggeber vorab in Rechnung zu stellen und die Einbuchung nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine durch einen verspäteten Zahlungseingang mögliche Nichteinhaltung eines Schalttermins haftet HUP / REBLZ und Partner nicht. Ebenso besteht kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen uns.
8. Eigentum und Herausgabe von Daten
8.1 HUP / REBLZ und Partner stellt dem Auftraggeber die jeweiligen Nutzungsrechte der Projekte zur Verfügung, die Eigentumsrechte bleiben unberührt. Es besteht ausdrücklich keine Verpflichtung, Daten, Dateien und Datenträger herauszugeben. Wird dies vom Auftraggeber gewünscht, ist dies der Agentur gesondert zu vergüten. Gefahr und Kosten des Transports von Daten, Dateien und Datenträgern liegen beim Auftraggeber.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von HUP / REBLZ und Partner ist ausgeschlossen bei entstehenden Fehlern von Daten, Dateien und Datenträgern beim Datenimport des Auftraggebers durch dessen System. Die Agentur übernimmt keine Haftung für gelöschte Daten und mit dem Internet verbundenen Risiken sowie für Service- und Leistungsausfall. Die Agentur haftet ausschließlich für Schäden, die HUP / REBLZ und Partner selbst vorsätzlich herbeigeführt hat. Dies gilt auch für Schäden, resultierend aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung.
Eine Datenarchivierung wird von uns nicht verbindlich zugesichert. Mit der Abnahme des Auftrags, bzw. einer schriftlichen Freigabe übernimmt der Auftraggeber stets die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Agentur haftet nicht für die wettbewerbs-, warenzeichen- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen ausgeführten Leistungen.
9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass er für alle an HUP / REBLZ und Partner übergebenen Vorlagen, Inhalte, Materialien etc. die Berechtigung zur Verwendung besitzt, oder diese von den Rechten Dritter frei sind sowie von uns bearbeitet und gespeichert werden dürfen. Andernfalls stellt der Auftraggeber HUP / REBLZ und Partner von allen Ersatzansprüchen Dritter gleich welcher Art (z .B. bei urheber- und markenschutzrechtlichen Verletzungen) frei und übernimmt vollumfänglich deren Ansprüche. Für die Inhalte von übertragenen Bilddaten ist allein der Auftraggeber verantwortlich und für Verletzungen gegen Strafgesetze haftbar. HUP / REBLZ und Partner ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber übertragene Inhalte und Bilddaten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
9.3 Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für einen Onlineshop oder Webseiten selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Systemverantwortung, ist nicht für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet verantwortlich.
10. Schlussbestimmungen
Der Sitz von HUP / REBLZ und Partner in Braunschweig wird als Gerichtsstand vereinbart und es gilt deutsches Recht. Ist eine dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen bestehen.
Braunschweig, Juni 2019